Steuerberatung

Wir beraten Sie im Hinblick auf die notwendige Bilanzierung für Ihr Unternehmen, das sich in der Krise befindet, insbesondere im Hinblick auf die Überschuldungsproblematik. Wir erstellen Überschuldungsbilanzen.

Im Rahmen der oftmals erfolgenden Haftungsinanspruchnahme seitens der Finanzbehörden betreuen wir Sie bei allen Haftungsproblemen im steuerrechtlichen Sinne.

Wir erstellen noch notwendige Steuererklärungen, soweit dies zulässig ist, und wehren Haftungsansprüche ab.

Zu unseren Aufgaben gehört auch die Ausschöpfung und Geltendmachung der steuerlichen Verlustausgleichspotentiale im Wege des steuerlichen Verlustrücktrages oder Vortrags.

Für die bei Sanierungen entstehenden steuerpflichtigen Sanierungsgewinne im Rahmen von Forderungsverzichten stellen wir stellen wir Anträge auf Steuerstundung bzw. Steuererlass bei der Finanzverwaltung.

Bei den ggfs. Erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Veränderungsprozessen (Umstrukturierung/Anteilsverkauf) berechnen und deklarieren wir die steuerlich verwertbaren Veräußerungsverluste uns schaffen so liquiditätswirksame Ausgleichspotenziale.

Im Falle, dass Sie gedenken, nach der Insolvenz wieder eine neue Tätigkeit aufzunehmen, betreuen wir Sie vollumfänglich.